Ein Pilotprojekt von Evaluation-Familienrecht

Familienrecht in Deutschland sichtbar machen.

Wir sammeln, analysieren und veröffentlichen Daten zu familiengerichtlichen Entscheidungen – damit Unterschiede sichtbar, Entwicklungen vergleichbar und Reformbedarf nachvollziehbar werden. 

Gerichte und Regionen vergleichen

Statistiken und Entwicklungen entdecken

Für mehr Transparenz im Familienrecht

Daten entdecken

Aktuelle Auswertungen, Karten und Statistiken

Im Dashboard kannst du untersuchen:

Bist du betroffen?

Bist du Trennungselternteil, Richter oder Mitarbeiter beim Jugendamt oder Verfahrensbeistand? Dann trag einen Beschluss oder Bericht  bei und hilf mit, bestehende Datenlücken zu schließen. 

Datenstatus

Kurz nach dem Start der Plattform, haben bereits drei Personen ihren Beschluss hochgeladen. Bist du vielleicht der oder die Nächste?

4
Beschlüsse
(im Aufbau)
4
Gerichte
(im Aufbau)
2
Bundesländer
(von 16)

Aufbauphase

Unsere Plattform ist am 29. August 2026 gestartet.
Die Datenbasis befindet sich daher noch im Aufbau und erlaubt aktuell noch keine repräsentativen Aussagen. 

Navigation

Dashboard

Deutschland entdecken und Daten analysieren.

Parteienvergleich

Parteien und ihr Standpunkt zum Familienrecht.

Initiative

Erfahre hier mehr über unsere Initiative und weiteren Datenbanken.

Spende

Unterstütze unser Pilotprojekt mit einer Spende.

Wächter werden

Bringe dich aktiv ein, und unterstütze uns auf unterschiedlichen Wegen.

Beschluss beitragen

Trage mit deinem Beschluss dazu bei, Datenlücken zu schließen.

Eva Dashboard

Der Monitor für familiengerichtliche Entscheidungen in Deutschland

Unser Dashboard steht auf dem Handy oder Tablet nicht zur Verfügung. Bitte besuche unsere Seite auf dem PC, um auf das Dashboard zuzugreifen.

Für dein Gericht sind noch keine oder nur wenige Daten da?

Hilf mit, diese Datenlücke zu schließen und trage einen Beschluss bei.

Parteienvergleich

Welche Parteien sind an einem gerechten System interessiert?

Wir befragen alle User die einen Beschluss hochladen, welche Partei ihrer Meinung nach für ein gerechtes Familienrecht einstehen – und welche Parteien es verhindern. Die angezeigten Werte basieren also nicht auf Analyse von Wahlprogrammen oder verabschiedeten Gesetzen, sondern auf der subjektiven Wahrnehmung von Betroffenen.

Die Befragung startet ab Oktober 2026. 

✓ Als förderlich genannt
Welche Parteien fördern aus Sicht der Befragten ein gerechtes Familienrecht?
✕ Als hinderlich genannt
Welche Parteien verhindern aus Sicht der Befragten ein gerechtes Familienrecht?
✓
Mehrfachnennungen bei den Parteien sind möglich. Die Prozentwerte zeigen den Anteil der Befragten, die die jeweilige Antwort ausgewählt haben. Die Werte summieren sich daher nicht auf 100 % und stellen keine Wahlempfehlung dar.

Die Initiative

Wir stoßen Veränderungen an

Wir sind mehr als eine Auswertungsplattform. Wir wollen Erfahrungen im Familienrecht systematisch sichtbar machen, öffentliche Aufmerksamkeit schaffen und dort Veränderung einforden, wo Daten auf strukturelle Probleme hinweisen. 

Dr. Rolf Fritz – Einer der Initiatioren von Evaluation-Familienrecht

Schwarzbuch zum Familienrechtssystem

Wir machen sichtbar, wo besonders große Defizite bestehen und schaffen damit öffentlichen druck für Veränderung.  Hierzu werden einmal im Jahr die Gerichte bekannt gegeben, die in das Schwarzbuch aufgenommen werden.

Erste Ankündigung am

23. April 2027

Die nächste Pressekonferenz

27. August 2027 in Berlin

Jährlichen veranstalten wir eine Pressekonferenz in Berlin, um über den aktuelle Situation des Familienrechts in Deutschland aufzuklären und die Empfänger unserer Preise zu verkünden.

Weitere Daten und Perspektiven

Neben den Auswertungsdaten von Evaluation-Familienrecht, stellen diese Datenbanken zusätzliche Informationen und Hintergründe zum Familienrecht zur Verfügung. 

Die Datenbanken befinden sich noch im Aufbau und werden zeitnah freigeschaltet.

Datenbank

Informationen zu Opfern

Hier findest du Informationen zu Opfern, die durch das deutsche Familienrechtssystem entstanden sind. 

Datenbank

Informationen zu Menschenrechtsverletzungen

Hier findest du Fälle, die als potenzielle Menschen- und Grundrechtsverletzungen identifiziert worden sind. 

Unsere Partnerorganisationen

Evaluation-Familienrecht wird von Organisationen, Initiativen und Fachpersonen unterstützt, die sich für ein gerechtes und transparentes Familienrecht einsetzen.

Spenden

Hilf mit, Transparenz im Familienrecht möglich zu machen

Evaluation-Familienrecht wird von engagierten Menschen ehrenamtlich getragen. Der Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform verursachen jedoch laufende Kosten. Mit deiner Spende hilft du, das Projekt am Leben zu halten und weiter auszubauen – für mehr Transparenz, faire Entscheidungen und eine datenbasierte Debatte im Familienrecht.

Ehrenamtlich getragen

Hinter Evaluation-Familienrecht stehen engagierte Menschen, die ihre Zeit freiwillig einbringen.

Laufende Plattformkosten

KI, Server und die gesamte technische Infrastruktur und Weiterentwicklung verursachen regelmäßige Kosten.

Hilf Daten sichtbar zu machen

Deine Spende untersützt eine unabhängige und faktenbasierte Diskussion im Familienrecht.

Auswertung

Eine KI-basierte Plattform, die zum Wohle unserer Kinder blinde Flecken aufdeckt

Unsere Plattform macht sichtbar, was in familiengerichtlichen Verfahren bislang oft im Verborgenen bleibt. Mithilfe einer strukturierten KI-Auswertung werden Beschlüsse nach einheitlichen Kriterien analysiert und zu einem größeren Gesamtbild zusammengeführt.

Jeder hochgeladene Beschluss hilft dabei, Muster, Unterschiede und mögliche blinde Flecken besser zu erkennen. Je mehr Fälle einfließen, desto aussagekräftiger wird das Bild – und desto größer die Chance, langfristig echte Verbesserungen zum Wohle der Kinder anzustoßen.

Wer kann hochladen?

Einreichung möglich

Trennungseltern

Du kannst Beschlüsse oder Berichte aus deinem eigenen Verfahren hochladen und einige persönliche Fragen zu deinem Fall beantworten.

Deine Perspektive zählt Deine Antworten können zusätzlich in die statistische Auswertung einfließen.
Einreichung möglich

Beteiligte im Verfahren

Richter, Mitarbeitende des Jugendamts und Verfahrensbeistände können ebenfalls Beschlüsse oder Berichte aus Verfahren hochladen.

Ergänzende Angaben Auch hier werden einige Fragen gestellt. Diese Antworten fließen jedoch nicht in die statistische Auswertung der Betroffenen ein.
Einreichung möglich

Dritte & Hinweisgebende

Auch weitere Personen können relevante Dokumente oder Informationen beitragen – zum Beispiel als betroffenes Kind, Angehörige oder Hinweisgebende.

Weitere Perspektiven sichtbar machen Auch Hinweise außerhalb der klassischen Verfahrensrollen helfen dabei, ein umfassenderes Bild der Situation zu gewinnen.
Upload möglich

Beschlüsse

Bis zu drei Hauptbeschlüsse (die Wichtigsten) können hochgeladen und ausgewertet werden.

Upload möglich

Bericht des Jugendamtes

Ein Bericht kann hochgeladen und ausgewertet werden.

Upload möglich

Bericht des Verfahrensbeistandes

Ein Bericht kann hochgeladen und ausgewertet werden.

Upload in Entwicklung

Beschluss des Oberlandesgerichts

Künftig können bis zu zwei OLG-Beschlüsse hochgeladen werden.

Lass Beschlüsse und Berichte aus deinem Verfahren anayliseren

Jedes hochgeladene Dokument hilft uns, ein realistischeres Bild familiengerichtlicher Verfahren zu gewinnen und zwar unabhängig davon, ob du dein Verfahren positiv, neutral oder kritisch erlebt hast. Besonders wertvoll sind Unterlagen aus Fällen, bei denen du den Eindruck hast, dass die Entscheidungen des Gerichts nicht im Sinne der Kinder getroffen wurden.

1–100 Punkte

Gesamtbewertung

Die Gesamtbewertung bündelt die Ergebnisse aller Analysefragen zu einem bereinigten Wert zwischen 1 und 100 Punkten. Grundlage ist ein fest definiertes Bewertungsschema, das durch Angaben aus deinen persönlichen Antworten ergänzt werden kann. Die einzelnen Rubriken werden zusätzlich separat ausgewiesen.

1–100 Punkte

Sorgsamkeit bei der Entscheidungsfindung

Bewertet wird, wie vollständig, nachvollziehbar und gründlich relevante Aspekte im Beschluss oder Bericht behandelt und dokumentiert werden. Ein hoher Wert spricht für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den Analysepunkten, ist jedoch nicht automatisch mit einer ethisch oder menschlich richtigen Entscheidung gleichzusetzen.

Risikowert 1–100

Risiko von Kontaktabbruch und Kontaktverlust

Die Rubrik schätzt anhand des Verfahrensverlaufs, der Umgangssituation und weiterer Faktoren das Risiko eines langfristigen Kontaktverlusts zu einem Elternteil ein. Ein hoher Wert steht hier für ein erhöhtes Risiko, dass sich Konflikte oder Kontaktabbrüche verfestigen.

1–100 Punkte

Direkte Verschleppung

Erfasst wird insbesondere die Zeit zwischen Antragstellung und der ersten familiengerichtlichen Verhandlung, vor allem wenn diese 30 Tage überschreitet. Die Analyse macht sichtbar, in welchem Umfang längere Verfahrenszeiten bestehende Umgangs- und Konfliktsituationen verfestigen können.

1–100 Punkte

Verdeckte Verschleppung

Bewertet werden Hinweise auf indirekte Verzögerungen im Verfahrensverlauf, etwa durch wiederholte Vertagungen, ausstehende Zuarbeit oder andere zeitliche Verschiebungen. Persönliche Angaben können ergänzen, welchen Einfluss solche Verzögerungen auf Umgang, Konfliktverlauf und weitere Verfahren hatten.

1–100 Punkte

Umgangskontinuität & soziales Umfeld

Untersucht wird, ob wichtige Beziehungen des Kindes – etwa zu Eltern, Geschwistern, Großeltern, Freunden, Schule oder Kindergarten – erfasst und berücksichtigt werden. Bewertet wird außerdem, ob der Erhalt dieser sozialen Beziehungen nachvollziehbar unterstützt wird.

1–100 Punkte

Ethik, Gerechtigkeit & christliche Werte

Diese Rubrik betrachtet Gleichbehandlung, Fairness, Menschlichkeit, die Mitverantwortung beider Elternteile und den respektvollen Umgang mit familiären Beziehungen. Zusätzlich wird geprüft, inwieweit die Begründung mit den zugrunde gelegten ethischen und christlichen Wertmaßstäben vereinbar ist.

1–100 Punkte

Folgenabschätzung für die Kinder

Geprüft wird, ob langfristige Folgen einer Entscheidung für Entwicklung, Gesundheit, Lebensumstände und soziale Integration der Kinder nachvollziehbar betrachtet werden. Allgemeine Aussagen zum Kindeswohl reichen dafür nicht aus, wenn eine konkrete und faktenbasierte Begründung fehlt.

1–100 Punkte

Gesellschaftliche Folgekosten

Betrachtet werden mögliche gesellschaftliche Folgen langwieriger Konflikte, etwa zusätzliche Gerichts- und Verwaltungskosten, Arbeitsausfälle sowie gesundheitliche Belastungen. Bewertet wird, ob solche längerfristigen Auswirkungen in der Entscheidung erkennbar berücksichtigt werden.

1–100 Punkte

Rechtssicherheit

Geprüft wird, wie nachvollziehbar und verlässlich die Entscheidung auf geltendem Recht und maßgeblicher Rechtsprechung aufbaut. Die Analyse betrachtet dabei unter anderem die Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention sowie einschlägiger Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und EGMR.

Die Bedeutung der einzelnen Rubriken werden berichtsspezifisch in den jeweiligen Auswertungen nochmals dargelegt.

Wir analysieren die Dokumente nach ethischen Kriterien

Auf Grundlage der Tuttlinger Gebote analysiert die KI Beschlüsse und Berichte anhand von über 200 strukturierten Fragen. Gemeinsam mit deinen persönlichen Angaben entsteht daraus eine Gesamtbewertung sowie einzelne Auswertungsrubriken mit Punktwerten von 1 bis 100.

So werden familiengerichtliche Entscheidungen systematisch vergleichbar – über Gerichte, Regionen und Bundesländer hinweg.

Die Auswertung landet direkt in deinem Postfach

Zu jedem ausgewerteten Beschluss oder Bericht erhältst du einen eigenen Auswertungsbericht als PDF, den wir dir per E-Mail zusenden. Darin findest du die erreichte Punktzahl sowie dokumentbezogene Informationen, die dir helfen, das Ergebnis besser einzuordnen und nachzuvollziehen.

Der Auswertungsbericht enthält keine personenbezogenen Angaben, die Rückschlüsse auf dich oder deinen konkreten Fall ermöglichen. Möchtest du außerdem nicht, dass deine Auswertungsdaten später in die anonymisierte Gesamtstatistik einfließen, findest du in der E-Mail mit deinem Bericht einen Link, über den du die Löschung deines Datensatzes veranlassen kannst.

Fragen zur Auswertung? Hier findest du Antworten!

Erfährt mein Gericht von meinem Upload?

Nein. Wir informieren dein Gericht, Richterinnen oder Richter, das Jugendamt oder andere Verfahrensbeteiligte nicht über deine Teilnahme.

Nein; weil die personenbezogenen Daten schon im 1. Schritt zusammen mit der Authentizitätsprüfung anonymisiert werden, um Missbrauch zu verhindern. Alle Schritte erfolgen automatisiert ohne Zugang von 3. Personen. Die weitere Analyse und Aufarbeitung erfolgt vollständig anonym und dient ausschließlich statistischen Zwecken. Es werden keinerlei wirtschaftliche Zwecke verfolgt.

Nein. Dein Beschluss wird weder im Original noch in anonymisierter Form veröffentlicht. 

Öffentlich sichtbar werden ausschließlich die dafür vorgesehenen anonymisierten Auswertungsdaten. Persönliche Kontaktdaten und der hochgeladene Originalbeschluss werden nicht Teil der öffentlichen Darstellung.

Wir benötigen deine E-Mail-Adresse, damit wir dir deine ersönliche Auswertung zusenden können. Deine E-Mail-Adresse wird nicht Bestandteil der öffentlichen Auswertung.

Deine Daten werden ausschließlich im Rahmen der vorgesehenen technischen Verarbeitung genutzt. Zugriff auf nicht öffentliche Daten besteht nur dort, wo dies für die Verarbeitung und Durchführung der Auswertung erforderlich ist. Gerichte, Jugendämter und andere Verfahrensbeteiligte erhalten von uns keinen Zugriff auf deine eingereichten Daten.

Ja. Über den vorgesehenen Löschlink beziehungsweise das Löschformular kannst du die Löschung deines Datensatzes anstoßen. Dein zuordenbarer Datensatz wird anschließend entsprechend dem vorgesehenen Löschprozess aus dem Projektbestand entfernt. 

Ausführliche Informationen zum Datenschutz und der Verarbeitung der Daten findest du hier.

Werte hier deinen Beschluss aus

Wichtiger Hinweis:

Wir sind noch in der Pilotprojektphase. Damit wir unser Angebot verbessern können, würden wir uns sehr freuen, wenn du uns bei Problemen kontaktierst und nach Erhalt deiner Auswertung das Feedbackformular ausfüllst. Den Link zum Formular wirst du in der Bereitstellungsmail finden. 

Wird dir das Formular nicht korrekt angezeigt? Dann klicke hier für die Browser Version. 

Hilf mit, sichtbar zu machen, was sonst Einzelfall bleibt.

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Erklärung zu Gebot 1

(Jugendamt, Beistände, Mediatoren)
Eltern benötigen in strittigen Trennungsfällen in erster Linie staatliche Orientierung und Klarstellung wie die Pflichten und die Grenzen im Umgang mit den beteiligten Kindern zu sehen sind. Die elterlichen Pflichten sind als wichtiger anzusehen, als deren individuellen Freiheiten. Aus wissenschaftlicher Sicht sind nur gemeinsam gefundene Lösungen langlebig und für die Kinder am wenigsten schädlich. Kinder finden später immer ihren eigenen Weg zwischen den getrennten Eltern.

Es muss daher oberste Priorität haben, lediglich beim Auffinden von Lösungswegen zu assistieren. Wenn beide Parteien zu diesem Weg beitragen müssen, sind Emotionen besser kanalisiert.

Es ist kontraproduktiv Kinder durch eine Gerichtsentscheidung von einem Elternteil zu trennen. Dies ist lebensfremd und führt nur zu weiteren Klagen. Viele getrenntlebende Eltern beweisen, dass weiterhin eine gemeinsame Erziehung möglich ist und sein muss.

Ein Umgangsentzug kommt einem Schuldspruch gleich. Für die Kinderseele jedoch, die man eigentlich nicht treffen wollte, ist dieser „Kollateralschaden“ die absolute „Höchststrafe“, die menschlich vergeben werden kann.

Richter werden indirekt getrieben oder lassen sich treiben durch das strategisch wirtschaftliche Vorgehenden vieler Rechtsbeistände und sind letztlich überfordert, durch kleine Zeitfenster und eine fehlende psychologischen Ausbildung. Die Vielzahl der Fälle durch unser zu weit auslegbares Familienrecht führt zu kurzsichtigen, wirklichkeitsfremden und gefühllosen Entscheidungen gegen die Kinder nach „Gutsherrenart“.

Um eine Befriedung vorausschauend vor allem für die Kinder zu fördern ist es ratsam Gerichtsbeistände und Jugendamt zur Neutralität gegenüber den Eltern, zur Wahrheit und zum Bindungserhalt der Kinder zu verpflichten und diese freiwillige Erklärung zu dokumentieren und als Voraussetzung vor Gericht zu empfehlen.

Dies muss auch für die anwaltlicher Vertreter gelten. Dazu gehört die Verpflichtung zur Achtung der Eltern-Kind-Beziehung und zum Bindungserhalt zwischen Kindern und ihren Eltern. Im Protokoll ist dem entsprechend, ein deklaratorischer richterlicher Hinweis aufzunehmen, um die anwaltliche Berufsplicht im gesellschaftlichen Interesse sowie dem schützenden Ansehen des Staates und dem Vertrauen der Eltern und Familien in die Rechtsordnung, einzubinden.